Ab dem 01.Juli 2022 dürfen Tabak-Hersteller keine neuen Shisha-Tabak Dosen über 25 Gramm produzieren.
Verpackungsmengen über 25g sind laut Gesetz nicht mehr erlaubt. Händer sowie Shops dürfen allerdings noch Restbestände bis zum 01.06.2023 abverkaufen.
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